Der Bundestag - Einführung


Der Bundestag wird aller vier Jahre gewählt, wobei 656 Sitze vergeben werden. Hierbei hat der Wähler eine Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme werden die Kandidaten eines Wahlkreises bestimmt, die als Abgeordnete in den Bundestag entsandt werden. Hierbei können also Kandidaten direkt gewählt werden (Direktmandate). Nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts wird mit der Zweitstimme eine Partei gewählt. Entscheidend ist demnach die Zweitstimme.
Der Bundestag hat fünf Hauptaufgaben: die Gesetzgebungs-, die Wahl-, die Kontroll-, die Willensbildungs- und die Artikulationsfunktion.
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, zusammen mit dem Bundesrat die Verfassungsrichter und mit Delegierten in der Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Die Parlamente sind die einzigen Verfassungsorgane, die vom Volk direkt gewählt werden. Die Parlamente wählen selbst die Regierungschefs. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten.