Die Rechte der Abgeordneten


Die Abgeordneten verfügen über drei wesentliche Rechte: Indemnität, Immunität und Zeugnisverweigerungsrecht. Indemnität bedeutet, dass die Abgeordneten für ihr Abstimmungsverhalten nicht belangt werden dürfen. Dieses Recht bleibt auch ohne Mandat weiter bestehen und darf nicht aufgehoben werden. Die Immunität besagt, dass die Abgeordneten für Straftaten während ihrer Amtszeit nicht ohne die Zustimmung des Bundestags belangt werden dürfen. Dies gilt jedoch nur solange das Mandat Bestand hat. Das Zeugnisverweigerungsrecht gibt den Abgeordneten die Möglichkeit, Zeugnis über Personen, die ihnen vertrauliche Mitteilungen gemacht haben, zu verweigern.
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