Die Fraktionen


Fraktionen bestehen aus mindestens 34 Abgeordneten einer Partei (5 Prozent). Ist diese 5-Prozent-Hürde nicht erreicht, können die Abgeordneten sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Jedoch nur die Fraktionen selbst haben das Recht, Anträge, Gesetzesvorschläge und Anfragen zu stellen. An der Spitze einer Fraktion stehen der Fraktionsvorsitzende und der Vorstand, bestehend aus dem parlamentarischen Geschäftsführer und dessen Stellvertreter. In den Arbeitskreisen folgt man dann meist den Vorschlägen der Sachverständigen. Innerhalb der Fraktion herrscht zumeist Fraktionsdisziplin bzw. Fraktionszwang. Das heißt, dass die Abgeordneten einer Fraktion möglichst geschlossen abstimmen sollten und sich Mehrheitsbeschlüssen der Partei unterordnen sollen. Abweichende Stimmen zeugen von der Zerstrittenheit der Partei, was meistens auch gleichzeitig einen Verlust an Wählerstimmen nach sich zieht. Dieser Grundsatz steht jedoch im Widerspruch zum freien Mandat.