Die Ausschüsse


Es gibt 14 ständige Ausschüsse nach dem Prinzip der Arbeitsteilung. Die eigentliche parlamentarische Arbeit wird in diesen Ausschüssen geleistet, die nicht öffentlich tagen, wodurch es zu ungezwungenerem und sachlicherem Arbeiten kommt. Die Besetzung der Ausschüsse durch die Fraktionen entspricht deren Stärkeverhältnis im Bundestag. Zu jedem Ministerium gibt es einen Ausschuss, ebenso gibt es den Petitionsausschuss und den wichtigsten Haushaltsausschuss. Die einzelnen Ausschüsse sind meist von Fachspezialisten geleitet, die den Fachfremden einen Einblick in die Materie verschaffen können, um so zu einer besseren, qualifizierteren Entscheidungsfindung verhelfen zu können.
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