Wahlsystem


Der Bundestag wählt den Bundeskanzler. Dies erfordert ein stabiles Parteiensystem mit mindestens zwei Volksparteien. Vor der Wahl stehen die Kanzlerkandidaten bereits fest. Der Bundestag führt dementsprechend nur den Wählerwillen aus. Der Bundestag kann dem Kanzler ein konstruktives Misstrauensvotum aussprechen; das einzige Mittel, mit dem man den Kanzler absetzen kann. Dazu benötigt er die absolute und keine negative Mehrheit. Der Kanzler kann hingegen anhand einer Vertrauensfrage den Bundestag auflösen.
Der Bundestag ist für die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes zuständig, sowie für die konkurrierende Gesetzgebung. Hierbei ist jedoch die Gesetzgebung meist schon durch den Bund geregelt, der auch das Vorrecht genießt. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Rahmengesetzgebung und der ausschließlichen Gesetzgebung des Landes.