Die Abgeordneten


Der Bundestag besteht aus Abgeordneten aller Parteien, die bei einer Bundestagswahl die so genannte 5%-Hürde überwinden konnten. Die Abgeordneten verfügen über ein so genanntes freies Mandat, das heißt, sie sind nicht an ihre jeweilige Partei gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dies steht im Gegensatz zum imperativen Mandat, das früher üblich war und bedeutete, dass die Abgeordneten ihren Wählern verpflichtet und ihnen Rechenschaft schuldig waren. Das freie Mandat steht jedoch im Gegensatz zur Rolle der Parteien als wesentliche Träger der politischen Willensbildung. Es bewahrt jedoch die Abgeordneten davor, wegen Fraktionsstreitigkeiten ihr Mandat zu verlieren.